Ziel des Pflegekompetenzgesetz ist die Erweiterung des Entscheidungsspielraumes für Pflegekräfte. Trotz des hohen Ausbildungsstandards ist die eigenständige Arbeit am Patienten hinsichtlich der medizinischen Versorgung bislang stark eingeschränkt.
PeBeM, ein Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen, ist zum 01. Juli 2023 in Kraft getreten und löst die bisher geltende Fachkraftquote ab.