Die baulichen Voraussetzungen und rechtlichen Rahmenbedingungen für stationäre Einrichtungen in Deutschland werden im Heimgesetz (HeimG) geregelt.
Das Gesetz stellt sicher, dass in diesen Einrichtungen angemessene und einheitliche Standards bezüglich der Unterbringung, Betreuung und Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner eingehalten werden. Das Heimgesetz definiert die Rechte und Pflichten der Betreiber von Pflegeheimen sowie die Rechte und Ansprüche der Bewohnerinnen und Bewohner. Außerdem enthält es Vorschriften bezüglich der Mitwirkungsmöglichkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörigen. Das Heimgesetz unterliegt dem Bundesrecht, wird jedoch durch landesspezifische Ausführungsverordnungen und -richtlinien ergänzt.
Da das Heimgesetz dem Förderalismus unterliegt, haben die Bundesländer eigene Regelungen erlassen, die zusätzliche Anforderungen oder spezifische Bestimmungen enthalten können.
Nachfolgend finden Sie eine alphabetisch geordnete Übersicht der Regelungen je Bundesland.
Über die Autorin
Kristina Schröder
Durch meine vorangegangene Tätigkeit als Geschäftsführerin eines sektorübergreifenden Pflegebetreibers und mehr als sieben Jahre Erfahrung im Pflegesektor verfüge ich über umfassende praktische Einblicke, die es mir ermöglichen, Entwicklungen im Pflegemarkt praxisnah und fundiert für Sie zu analysieren und einzuordnen.
Über den Autor
Team Pflege & Betreuung