Der Verkauf eines Unternehmens ist ein komplexer und vielschichtiger Prozess, bei dem rechtliche, finanzielle und steuerliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Zu den zentralen Entscheidungen, die dabei getroffen werden, gehört die Wahl zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal. Beide Transaktionsformen bieten unterschiedliche Vor- und Nachteile, die maßgeblich den Erfolg des Unternehmenskaufs beeinflussen können.

Ein Share Deal umfasst den Erwerb aller Anteile (Shares) eines Unternehmens und führt somit zu einer Übernahme der gesamten Gesellschaft mit allen ihren Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Im Gegensatz dazu bezieht sich ein Asset Deal auf den Erwerb ausgewählter Vermögenswerte (Assets) eines Unternehmens. Mögliche Assets wären beispielsweise Immobilien, Maschinen oder Patente, während die Gesellschaft selbst und ihre rechtliche Struktur unberührt bleiben.

Der folgende Artikel bietet einen Überblick über die Unterschiede eines Share und eines Asset Deals sowie der Vor- und Nachteile.

Share Deal

Bei einem Share Deal erwirbt der Käufer alle Anteile (Shares) eines Unternehmens. Somit wird er, einschließlich aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Eigentümer der Gesellschaft. Da die Gesellschaft unverändert bleibt, hat dies keine Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse oder anderer Verträge. Die Transaktion wird im Kaufvertrag, dem Share Purchase Agreement (SPA) festgehalten.

Asset Deal

Bei einem Asset Deal erwirbt der Käufer einzelne Vermögenswerte (Assets) des Unternehmens, wie Immobilien, Maschinen, Büroausstattung oder Kundenverträge. Der Käufer wird nicht Eigentümer der Gesellschaft selbst, sondern nur der ausgewählten Vermögenswerte und der Verbindlichkeiten. Jeder Vermögenswert wird dabei einzeln und separat übertragen. Dies geschieht in individuellen Verträgen, den sogenannten Asset Purchase Agreements (APA). In diesem Zusammenhang greift § 613a BGB, der die Rechte und Pflichten bei einem Betriebsübergang regelt. So gehen bestehende Arbeitsverträge automatisch auf den neuen Inhaber über, wobei die im ursprünglichen Arbeitsvertrag vereinbarten Bedingungen unverändert bleiben. Auch die bisherigen Ansprüche wie z.B. Gehaltszahlungen oder Urlaubstage bleiben unverändert. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund des Betriebsübergangs ist sowohl durch den alten als auch durch den neuen Inhaber unwirksam. Darüber hinaus sind beide Parteien verpflichtet, die betroffenen Arbeitnehmer über den Übergang zu informieren. Sollte ein Arbeitnehmer mit dem Übergang nicht einverstanden sein, hat er die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Übertragung des Arbeitsvertrages, zu widersprechen.

Zusammenhang zwischen Art des Betriebsübergangs und Gesellschaftsform

Grundsätzlich wird der Share Deal vorzugsweise bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH, und der AG durchgeführt, da sich die Übertragung durch die vollständige Übernahme oftmals einfacher gestalten lässt. Auch bei einer OHG oder KG ist der Share Deal möglich.

Der Asset Deal kann bei jeglichen Gesellschaftsformen durchgeführt werden. Nur bei Einzelunternehmen ist er aufgrund der Charakteristika der Gesellschaftsform verpflichtend. Jegliche Verträge oder Wirtschaftsgüter wurden mit dem Inhaber als natürliche Person abgeschlossen, sodass diese einzeln veräußert werden müssen.

Vor- und Nachteile der Varianten

Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden müssen.

Der Vorteil eines Share Deals liegt vor allem in der einfachen Übernahme, da das gesamte Unternehmen als Einheit übernommen wird und somit die bestehenden Verträge weiter genutzt werden können. Nachteilig ist, dass die Due Diligence besonders komplex ist, da alle Unternehmensbereiche geprüft werden müssen. Erfolgt diese nicht ausreichend detailliert, besteht die Gefahr, dass sich hinter dem Kauf unbekannte Verbindlichkeiten verbergen, die dann ebenfalls übernommen werden müssen.

Der Vorteil des Asset Deals ist die Flexibilität bei der Auswahl der zu erwerbenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Zudem ist die Haftung begrenzt, da diese nur für die übernommenen Verbindlichkeiten übernommen werden. Nachteilig ist jedoch der erhöhte administrative Aufwand, da jeder zu übertragende Vermögensgegenstand im Kaufvertrag explizit aufgezählt werden muss.

Fazit

Die Entscheidung zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der strategischen Ziele des Käufers, der Struktur und Situation des Verkäufers und dessen Unternehmen sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen. Beide Transaktionsarten bieten Vorteile, aber auch Herausforderungen, die abgewogen werden müssen. Unternehmen sollten daher sowohl rechtliche als auch steuerliche Experten hinzuziehen, um die optimale Transaktionsstruktur zu bestimmen und sicherzustellen, dass die gewählte Variante ihren langfristigen Zielen entspricht.

Über die Autorin

Kristina Schröder

Durch meine vorangegangene Tätigkeit als Geschäftsführerin eines sektorübergreifenden Pflegebetreibers und mehr als sieben Jahre Erfahrung im Pflegesektor verfüge ich über umfassende praktische Einblicke, die es mir ermöglichen, Entwicklungen im Pflegemarkt praxisnah und fundiert für Sie zu analysieren und einzuordnen.

Quellenverzeichnis

SAXINGER Rechtsanwalts GmbH (2024): Share Deal oder Asset Deal beim Unternehmenskauf, https://at.schindhelm.com/international/expertise/share-deal-oder-asset-deal-beim-unternehmenskauf, zuletzt zugegriffen am 15.08.2024

KERN – System GmbH (2022): Share Deal vs. Asset Deal: Optimale Struktur einer Transaktion, https://www.kern-unternehmensnachfolge.com/share-deal-asset-deal/, zuletzt zugegriffen am 15.08.2024

ROSE & PARTNER Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB (2022): Asset Deal, Share Deal – Unternehmenskauf, Betriebsübergang & steuerliche Aspekte, https://www.rosepartner.de/asset-deal-share-deal.html, zuletzt zugegriffen am 15.08.2024

anwalt.de services AG (2024): SPA – Share Purchase Agreement (Anteilskaufvertrag / Unternehmenskaufvertrag), https://www.anwalt.de/impressum.php, zuletzt zugegriffen am 15.08.2024

anwalt.de services AG (2024): Asset Deal & Asset-Kaufvertrag (Asset Purchase Agreement – APA), https://www.anwalt.de/impressum.php, zuletzt zugegriffen am 15.08.2024

Bundesministerium der Justiz(o.J.): Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html, zuletzt zugegriffen am 15.08.2024